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Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht ist wesentlicher Bestandteil der sozialen Sicherung. Kernfelder sind hier:

    • Die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
    • Die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
    • Die Knappschaftliche Rentenversicherung (SGB VI)
    • Die Künstlersozialversicherung (KSVG)
    • Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
    • Die Pflegeversicherung (SGB XI)


    Die Kanzlei Schwarz berät und vertritt Sie in außergerichtlichen wie gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Krankenkassen- und Rentenversicherungsträgern.

    Eine sozialrechtliche Angelegenheit ist häufig von der empfundenen Ohnmacht gegenüber den Behörden, insbesondere dem Jobcenter geprägt. Nicht selten ist es hier besonders hilfreich, sich durch anwaltliche Hilfe Gehör zu verschaffen.

Vertrauen Sie Ihre Angelegenheiten einem Team von Profis an!

Bei uns finden Sie Rechtsanwälte, die sich täglich mit derartigen Problemen beschäftigen.

Die Kanzlei Schwarz bietet hier die gesamte Palette anwaltlicher Beratung von der Überprüfung Ihrer ALG-II Bescheide, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte auf dem Klageweg.

Wir bringen Ordnung und System in Ihren Fall.

Lassen Sie sich nicht vom bürokratischen Monstrum der Behörden erdrücken.

Vereinbaren Sie noch heute unverbindlich einen Termin in unserer Kanzlei.

Wir freuen uns auf Sie!