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Strafrecht

Zu den Schwerpunkten im Bereich des Strafrechts gehören die Vertretung von Angelegenheiten im Ordnungswidrigkeitenrecht und die Strafverteidigung.

Hierbei stellt das strafrechtliche Mandat ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt dar. Für den Mandanten geht es häufig um „Alles oder Nichts“. Der Strafverteidiger ist nicht selten der letzte Rettungsanker gegen eine Übermacht von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Bei der Übernahme strafrechtlicher Mandate sind wir uns dieser ganz besonderen Verantwortung bewusst. Strategisches Denken und überlegtes Auftreten halten wir hierbei für den Schlüssel zum Erfolg.

Sie können in jeder Phase eines Strafverfahrens den Kontakt zur Kanzlei Schwarz aufnehmen. Je früher Sie allerdings einen Strafverteidiger konsultieren, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, später irreparable prozessuale Fehler zu vermeiden.

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Kanzlei Schwarz - Rechtsanwälte

Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht,
Immobilien- und Maklerrecht und Gesellschaftsrecht.
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