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Rechtsanwälte für
Gesellschaftsrecht in Berlin

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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.

Kernfelder des Gesellschaftsrechts sind:

  • Die Gründung, Schließung und Auseinandersetzung einer GmbH
  • Die Gründung oder Schließung eines Vereins
  • Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Erstellung von Vereinssatzungen

Die Kanzlei Schwarz berät Sie hierbei hinsichtlich der Anmeldung von Gesellschaften und Vereinen, fertigt die entsprechenden Unterlagen und vermittelt Sie – sofern Sie dies wünschen – an vertrauensvolle Notare.

Darüber hinaus erstellt sie für Sie Gesellschaftsverträge und vertritt Sie außergerichtlich wie auch gerichtlich bei der Gründung, Auseinandersetzung oder Liquidation Ihrer Gesellschaft.

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Kanzlei Schwarz - Rechtsanwälte

Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht,
Immobilien- und Maklerrecht und Gesellschaftsrecht.

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