Rechtsanwälte für
Gesellschaftsrecht in Berlin
Willkomen bei der Kanzlei Schwarz
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.
Kernfelder des Gesellschaftsrechts sind:
- Die Gründung, Schließung und Auseinandersetzung einer GmbH
- Die Gründung oder Schließung eines Vereins
- Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen
- Erstellung von Vereinssatzungen
Die Kanzlei Schwarz berät Sie hierbei hinsichtlich der Anmeldung von Gesellschaften und Vereinen, fertigt die entsprechenden Unterlagen und vermittelt Sie – sofern Sie dies wünschen – an vertrauensvolle Notare.
Darüber hinaus erstellt sie für Sie Gesellschaftsverträge und vertritt Sie außergerichtlich wie auch gerichtlich bei der Gründung, Auseinandersetzung oder Liquidation Ihrer Gesellschaft.
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030 60505150
Kanzlei Schwarz - Rechtsanwälte
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht,
Immobilien- und Maklerrecht und Gesellschaftsrecht.
Immobilien- und Maklerrecht und Gesellschaftsrecht.