Rechtsanwälte für
Arbeitsrecht in Berlin
Willkomen bei der Kanzlei Schwarz
Wir sind Ihre Spezialisten bei allen Fragen zum Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg!
- Jedem Arbeitnehmer kann es passieren, dass der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausspricht.
- Jedem Arbeitgeber kann es passieren, dass er einem Arbeitnehmer aus vielen verschiedenen Gründen kündigen muss.
- Möglicherweise wurden Sie auch zu Unrecht abgemahnt.
- Lassen Sie sich bei uns kompetent beraten!
- Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Problemgestaltungen zur Seite.
Auch eine arbeitsrechtliche Angelegenheit ist häufig von der empfundenen Ohnmacht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber geprägt. Aber auch dieser muss in der Lage sein, auf wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren, um handlungsfähig zu bleiben.
Nicht selten ist es hier besonders hilfreich, sich durch anwaltliche Hilfe Gehör zu verchaffen.
Zu den Schwerpunkten des Arbeitsrechts gehören die Kündigung von Arbeitsverträgen und das Aushandeln von Abfindungen, Abmahnungen, befristete Arbeitsverträge, Teilzeit, Elternzeit, die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Überstunden, Arbeitszeit, einseitige Lohnkürzungen, Versetzungen, Umsetzungen, Arbeitszeugnisse etc.
Die Kanzlei Schwarz – Rechtsanwälte berät Sie bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht!
Dabei sind wir uns der Tatsache bewusst, dass Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht fast immer sehr emotional verlaufen. Geht es doch zumeist um die berufliche Existenz. Aus diesem Grund ist es unser Ziel, für Sie die Lösung zu finden, die Ihnen persönlich, ganz individuell am meisten hilft. Sei es der Versuch einer einvernehmlichen Klärung, vielleicht über eine Mediation oder schlussendlich der konsequente Weg vor Gericht.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch vorbeugend und formulieren beispielsweise
Aufhebungsverträge oder andere Verträge für Sie.
Vertrauen Sie Ihre Angelegenheiten einem Team von Profis an!
Bei uns finden Sie Rechtsanwälte, die sich täglich mit allen Problemen rund um ein Arbeitsverhältnis beschäftigen. Die Kanzlei Schwarz bietet hier die gesamte Palette anwaltlicher Beratung. Von der Gestaltung eines Arbeitsvertrages, Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen, Prüfung einer Abmahnung oder einer Kündigung bis hin zur Begleitung eines arbeitsgerichtlichen Prozesses, wie z. B einer Kündigungsschutzklage.
Zu den arbeitsrechtlichen Schwerpunkten gehören folgende Themen:
- Kündigung von Arbeitsverträgen
- Aufhebungsverträge
- Aushandeln von Abfindungen
- Abmahnungen
- Befristete Arbeitsverträge
- Teilzeit & Elternzeit
- Lohnzahlung
- Urlaub & Urlaubsabgeltung
- Überstunden & Arbeitszeit
- Einseitige Lohnkürzungen
- Versetzungen & Umsetzungen
- Arbeitszeugnisse
Abmahnung
Arbeitsgerichtsprozess
Arbeitsgerichtsprozesse unterliegen dem Beschleunigungsgrundsatz. Bereits etwa einen Monat nach Eingang der Klageschrift beim Arbeitsgericht wird ein Gerichtstermin anberaumt. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Gütertermin, in dem das Gericht auf eine gütliche Einigung zwischen den Parteien des Rechtsstreits hinwirkt. Kommt eine solche Einigung nicht zustande – was gelegentlich vorkommt – beraumt das Gericht einen weiteren Termin an, in dem dann gegebenenfalls nach Beweisaufnahme ein Urteil verkündet wird…
Arbeitsverhältnis – Scheinselbständigkeit
Häufig versuchen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeitragspflicht dadurch zu umgehen, dass sie Arbeitnehmer als Selbstständige oder besser „Scheinselbstständige“ einstellen.
In diesen Fällen ist aber weniger die vertragliche Vereinbarung entscheidend, als die tatsächliche Ausführung des Vertragsverhältnisses…
Arbeitszeugnis
Befristete Arbeitsverträge
Unsere Rechtsanwälte sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Daher steht Ihnen unsere Kanzlei Schwarz bei allen arbeitsrechtlichen Problemgestaltungen und Fällen kompetent zur Seite. Ob bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten – wir vertreten Mandanten aus ganz Berlin, besonders Charlottenburg-Wilmersdorf, Schöneberg, Tiergarten und Berlin-Mitte sowie aus Brandenburg und dem Umland!
Kündigung von Arbeitsverträgen
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss immer schriftlich erklärt werden, sie muss also auch unterschrieben sein. Wird sie durch einen Bevollmächtigten erklärt, ist sie grundsätzlich unwirksam, falls die Vertretungsbefugnis nicht gleichzeitig mit einer Originalvollmacht nachgewiesen wird und der Gekündigte die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Eine Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben ist in aller Regel entbehrlich. Dies gilt nicht für die Kündigung gegenüber einer Schwangeren oder die Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Gekündigten zur Meldung bei der Agentur für Arbeit von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen…
Lohnzahlungen
Überstunden
Urlaub
Jeder Arbeitsnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen. Das kann auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Vor Ablauf der Probezeit von allgemein sechs Monaten besteht nur ein Teilurlaubsanspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubes pro Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Das gilt auch für denjenigen, der vor Ablauf der sechs Monate wieder ausscheidet. Im Übrigen gilt dies auch für diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte endet.
Urlaubswünsche sollen durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden, wobei der Urlaub aber einseitig durch den Arbeitgeber festgelegt wird. Danach kann der Urlaub nicht rechtmäßig widerrufen werden. Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig vor Urlaubsantritt widerruft, darf der Urlaub dennoch nicht angetreten werden, da dies wiederum eine rechtswidrige Selbstbeurlaubung mit schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen wäre…
Versetzung
Eine Versetzung ist eine einseitige Änderung der Arbeitsaufgabe, der Betriebsabteilung oder des Arbeitsortes. Man spricht hiervon allerdings erst, wenn eine gewisse zeitliche Dauer eingetreten ist. Der Arbeitnehmer muss damit nicht zwingend einverstanden sein, weil die Versetzung zum Weisungsrecht des Arbeitgebers zählt. Eine Versetzung ist immer dann rechtens, wenn sie sich im Rahmes des Weisungsrechts aufhält und der Betriebsrat beteiligt wurde, sofern es einen gibt…
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Kanzlei Schwarz – Rechtsanwälte
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