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Versetzung

Viele Probleme ergeben sich bei Versetzungen von Arbeitnehmern.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung bestimmen. Vertraglich kann deshalb auch eine Versetzung des Arbeitnehmers möglich sein. Der Rechtsschutz gegen Versetzungen ist aber immer dann besonders erfolgversprechend, wenn ein konkreter Arbeitsort vertraglich vereinbart ist oder sich das Arbeitsverhältnis durch andere Umstände auf einen bestimmten Arbeitsort konkretisiert hat.

Grundsätzlich ist dem Arbeitnehmer jedoch immer zu raten, einer Versetzungsentscheidung zunächst nachzukommen, da der Arbeitgeber im Einzelfall bei einer unberechtigten Arbeitsverweigerung im Falle einer Versetzung zur Kündigung berechtigt sein kann. Die Wirksamkeit einer solchen Versetzung kann in dringenden Fällen auch in gerichtlichen Eilverfahren überprüft werden.

Die Kanzlei Schwarz als Ihre Rechtsanwälte im Arbeitsrecht berät Sie gern in Fällen, in denen eine Versetzung droht oder bereits ausgesprochen wurde.

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Bei uns finden Sie Rechtsanwälte, die sich täglich mit derartigen Problemen beschäftigen.

Die Kanzlei Schwarz bietet hier die gesamte Palette anwaltlicher Beratung von der Überprüfung Ihrer Arbeitsverträge, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte auf dem Klageweg.

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