Arbeitszeugnis
Dem Arbeitszeugnis wird häufig zu Unrecht eine nur untergeordnete Bedeutung zugemessen. Dabei spielen es bei der Bewerbung um neue Stellen eine ganz erhebliche Rolle. Enthält ein Arbeitszeugnis daher nachteilige Formulierungen kann sich dies für den Arbeitnehmer mitunter auch Jahre später bei einer neuen Bewerbung besonders negativ auswirken und bares Geld kosten.
Nach der Rechtsprechung schuldet der Arbeitgeber in der Regel nur ein wohlwollend qualifiziertes Zeugnis. Will der Arbeitnehmer ein besonders gutes Zeugnis erhalten, muss er hier gegebenenfalls den Nachweis besonders guter Leistung antreten. Fällt das Urteil des Arbeitgebers besonders schlecht aus, muss der Arbeitgeber den Beweis für die Schlechtleistung antreten.
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