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Urlaub

Probleme mit dem Urlaub ergeben sich häufig erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Urlaub nicht mehr während des Arbeitsverhältnisses genommen werden kann und sich die Frage stellt, ob er abgegolten, also in Geld ausgezahlt werden kann.

Wichtig ist bei der Beurteilung hierbei zumeist Folgendes: am 1.7. eines Jahres hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub, am 31.3. verfällt in der Regel der Vorjahresurlaub und während einer Krankheit kann kein Urlaub genommen werden. Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG verfällt der Urlaubsanspruch von langzeiterkrankten Arbeitnehmern nicht mehr.

Oft stellt sich auch die Frage, ob der Urlaub durch den Arbeitgeber angeordnet werden kann.

Die Kanzlei Schwarz als Ihre Anwälte im Arbeitsrecht berät Sie gern bei Fragen zu Urlaubsansprüchen und empfiehlt Ihnen die strategisch beste Vorgehensweise.

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