Rechtsanwälte für
Sozialrecht in Berlin
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Wir sind Ihre Spezialisten für alle Fragen rund um das Sozialrecht in Berlin und Brandenburg!
Das Sozialrecht ist zentraler Bestandteil des Sozial- und Rechtsstaates. Allerdings ist der Sozialrechtsbegriff durch den tiefgreifenden Wandel, den er seit Mitte des 19. Jahrhunderts erlebt hat, sowie die Vielfalt der Bedeutungen, mit denen er heute verbunden ist, in hohem Maße mehrdeutig.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schwarz beraten Mandanten umfassend zu diesem Thema, denn sie haben die Vielfalt der Begriffsinhalte verinnerlicht und kennen sich mit den einzelnen Teilgebieten des Sozialrechts aus. Diese sind im Sozialgesetzbuch erfasst und umfassen unter anderem folgende Bereiche:
-ALG II Recht zur Sicherung des Lebensunterhaltes
-Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter
-Sozialversicherungsrecht
-Arbeitsförderung gemäß der Arbeitslosenversicherung nach SGB III
-Kinder- und Jugendhilfe gemäß den Regelungen des SGB VIII
Die Kanzlei Schwarz als Ihre Rechtsanwälte im Sozialrecht berät Sie bei allen Fragen rund um staatliche Leistungen, Ihre Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit!
Zunächst einmal regelt das Sozialrecht die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat.
Diese Ansprüche gewähren ein verfassungsrechtlich garantiertes Existenzminimum, um ein menschenwürdiges Dasein auch dann führen zu können, wenn es aus eigener Kraft nicht möglich ist. Denn der soziale Rechtsstaat hält verschiedener Formen der Sozialversicherung vor, wie zum Beispiel die Kranken-, Pflege-, Unfall-,Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Hierbei spielt insbesondere das ALG-II Recht eine wichtige Rolle. Dieses betrifft die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und ist im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Die Kanzlei Schwarz erhebt für Sie in diesem Zusammenhang außergerichtlich Widersprüche gegen ALG II Bescheide gegenüber den Jobcentern und vertritt sie auch gerichtlich vor den Sozialgerichten.
Grundsätzlich erhalten volljährige Erwachsene, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, noch keine Rente erhalten und hilfebedürftig sind, also ihren eigenen Bedarf nicht selbst bestreiten können, Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Auch Minderjährige und Rentner, die kein ausreichendes Einkommen etwa durch die Rentenversicherung haben, können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.
Im Rahmen des Sozialversicherungsrechts ist auch das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ein ständiges Betätigungsfeld unserer anwaltlichen Praxis. Pflichtversicherte und auch freiwillige Mitglieder zahlen nach der Höhe ihres Einkommens monatlich Beiträge und erhalten dann im Krankheitsfall alle erforderlichen Leistungen. Oft werden hier durch die gesetzlichen Krankenversicherungen Leistungen nicht erbracht, obwohl hierauf ein Anspruch besteht.
Das Sozialrecht umfasst weiter die Erbringung diverser Pflegeleistungen, wie die häusliche oder stationäre Pflege. Dabei sind verschiedene Formen der Pflege durch entsprechende Leistungsträger rechtlich voneinander zu unterscheiden. Die Kanzlei Schwarz berät Sie mit umfassender Fachkompetenz und vertritt Sie gegenüber Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern.
Die Kanzlei Schwarz als Ihre Rechtsanwälte im Sozialrecht berät Sie bei allen Fragen rund um Ihre Leistungsangelegenheiten!
Vertrauen Sie Ihre Angelegenheiten einem Team von Profis an!
Bei uns finden Sie Rechtsanwälte, die sich täglich mit allen Problemen rund um das Sozialrecht beschäftigen. Die Kanzlei Schwarz bietet hier die gesamte Palette anwaltlicher Beratung. Von der Erhebung eines Widerspruches gegenüber den Jobcentern, den Sozialämtern oder sonstigen Leistungsträgern bis hin zur Einlegung von Verfahren im einstweiligen Rechtschutz und der Vertretung in sozialgerichtlichen Prozessen. Wir begleiten Sie vom ersten Termin im Büro bis zum Termin vor dem Sozialgericht.
Weiterführende Informationen zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte für Sozialrecht finden Sie auf den folgenden Seiten:
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Immobilien- und Maklerrecht und Gesellschaftsrecht.

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