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ALG-II Recht (Hartz IV)

Das ALG-II Recht betrifft die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und ist im Wesentlichen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) normiert.

Zu den häufigsten Problemfeldern dieses Rechtsgebietes gehören:

  • Unrechtmäßige Sanktionen durch das JobCenter
  • keine Leistung trotz Antrag
  • Zu wenig Miete
  • falsche Anrechnung von Einkommen
  • Keine Berücksichtigung von KFZ-Versicherungen
  • Keine Berücksichtigung der Versicherungspauschale
  • Falsche Anrechnung von Elterngeld
  • Fehlender Mehrbedarf für Alleinerziehende oder Schwangere
  • falsche oder schlechte Beratung bei Selbständigen

Die Kanzlei Schwarz erhebt in diesem Zusammenhang für Sie Widersprüche gegen ALG-II Leistungsbescheide bei den Job-Centern, stellt Überprüfungsanträge hinsichtlich bewilligter oder nicht bewilligter Leistungen auch für die Vergangenheit und beantragt in dringenden Fällen den Erlass einstweiliger Anordnungen beim Sozialgericht.

Scheuen Sie keine vermeintlich anfallenden Kosten, da Sie für den Fall Ihrer Bedürftigkeit – insbesondere während des ALG-II Bezuges – in aller Regel einen Anspruch auf Gewährung von Beratungshilfe für ein außergerichtliche Tätigwerden oder Prozesskostenhilfe für den Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung haben.

Die Kanzlei Schwarz hilft gern bei der Beantragung derartiger Unterstützungen (Formulare und Ausfüllhinweise finden Sie im Download-Bereich).

Vereinbaren Sie noch heute unverbindlich einen Termin in unserer Kanzlei.

Wir freuen uns auf Sie!