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Kosten der Unterkunft und Heizung

Nach § 22 des zweiten Sozialgesetzbuches sind die Kosten der Unterkunft und Heizung ebenfalls Bestandteil des Arbeitslosengeldes II und werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (Miete bzw. Schuldzinsen aus Eigentum sowie Betriebs- und Heizkosten) übernommen, soweit diese angemessen sind.

Die Frage was angemessen ist, ist hierbei häufig ein großes Problem. Die einzelnen Jobcenter halten dafür sogenannte schlüssige Konzepte vor. In Berlin z.B. wird die Frage der Angemessenheit von Wohnraum in der Wohnaufwendungsverordnung geregelt.

Obwohl dieses Konzept oft durch die Gerichte für null und nichtig erklärt wurde, wird es von den Berliner Jobcentern weiter genutzt, weil diese an diese Verordnung gebunden sind. Das Sozialgericht Berlin und vielfach auch andere Gerichte helfen sich dann mit der sogenannten Produkttheorie weiter.

Wie nun genau die Ihnen zustehenden Kosten der Unterkunft und Heizung berechnet werden, kann im Einzelfall der erfahrene Rechtsanwalt für Hartz IV ausführlich erläutern und im Zweifel nachrechnen. Wir erklären Ihnen die Details gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Wir können hier nur einen kurzen Überblick verschaffen. Eine gründliche Beratung durch einen Anwalt für Sozialrecht kann hier nicht ersetzt werden.

Eine sozialrechtliche Angelegenheit ist häufig von der empfundenen Ohnmacht gegenüber den Behörden, insbesondere dem Jobcenter geprägt. Nicht selten ist es hier besonders hilfreich, sich durch anwaltliche Hilfe Gehör zu verschaffen.

Vertrauen Sie Ihre Angelegenheiten einem Team von Profis an!

Bei uns finden Sie Rechtsanwälte, die sich täglich mit derartigen Problemen beschäftigen.

Die Kanzlei Schwarz bietet hier die gesamte Palette anwaltlicher Beratung von der Überprüfung Ihrer ALG-II Bescheide, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte auf dem Klageweg.

Wir bringen Ordnung und System in Ihren Fall.

Lassen Sie sich nicht vom bürokratischen Monstrum der Behörden erdrücken.

Vereinbaren Sie noch heute unverbindlich einen Termin in unserer Kanzlei.

Wir freuen uns auf Sie!