Überstunden
Häufig stellt sich auch die Frage der Überstundenvergütung. Grundsätzlich sind Überstunden Arbeitszeit und auch entsprechend zu vergüten. Inwieweit vertragliche oder tarifvertragliche Vereinbarungen, die keinen Überstundenausgleich oder einen Freizeitausgleich vorsehen, rechtmäßig sind, ist immer eine Frage des konkreten Einzelfalls, so dass hier keine allgemeingültigen Aussagen zu treffen sind.
Tipp: Wenn Überstunden gemacht werden sollen, lassen Sie sich diese immer von Ihrem Vorgesetzen abzeichnen und notfalls sogar bestätigen, dass die Überstunde angeordnet wurde!
Häufig kommt es auch zu Streitigkeiten über die Dauer der Arbeitszeit und möglichen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und den daraus folgenden Konsequenzen. Oft bestreitet der Arbeitgeber auch, dass Überstunden gemacht wurden und gemacht werden sollten
Die Kanzlei Schwarz berät Sie als Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht gern bei Fragen zu Ansprüchen aus Überstunden und empfiehlt Ihnen die strategisch beste Vorgehensweise.
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