+49 030 60 50 51 50

Soforthilfe vom Anwalt

Mo - Fr: 9:00 - 17:00

Öffnungszeiten

Der direkte Draht
zum Anwalt:

Lohnzahlungen

In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nimmt häufig auch die Zahlungsmoral des Arbeitgebers bezüglich des Arbeitslohns ab. Dies kann für viele Arbeitnehmer aber auch für den Arbeitgeber selbst zu einschneidenden Problemen führen.

Arbeitnehmer haben hier bei erheblichen Zahlungsrückständen des Arbeitslohnes auch die Möglichkeit, die Arbeitskraft zurückzuhalten oder gar zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung kann den Arbeitgeber sogar eine Schadensersatzpflicht treffen. Im Einzelfall können Arbeitnehmer auch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Arbeitgeber betreiben. Die Kanzlei Schwarz berät und vertritt Sie in Fällen fehlender Lohnzahlung.

Wichtig für Arbeitnehmer: Im Falle einer Insolvenz übernimmt die Arbeitsagentur nur Insolvenzgeld für die dem Insolvenzzeitpunkt vorangehenden letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses.

Die Kanzlei Schwarz berät Sie gern bei Fragen zu fälligen noch ausstehenden Lohn und empfiehlt Ihnen die strategisch beste Vorgehensweise.

Wir sind Ihre Rechtsanwälte im Arbeitsrecht.

Vertrauen Sie Ihre Angelegenheiten einem Team von Profis an!

Bei uns finden Sie Rechtsanwälte, die sich täglich mit derartigen Problemen beschäftigen.

Die Kanzlei Schwarz bietet hier die gesamte Palette anwaltlicher Beratung von der Überprüfung Ihrer Arbeitsverträge, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte auf dem Klageweg.

Wir bringen Ordnung und System in Ihren Fall.

Vereinbaren Sie noch heute unverbindlich einen Termin in unserer Kanzlei.

Wir freuen uns auf Sie!