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Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht wurde 1992 durch das Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden, welche an die Stelle der früheren Vormundschaft getreten ist.

Die Kanzlei Schwarz berät Sie hinsichtlich der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung oder deren Umgehung durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht. In diesem Zusammenhang besteht auch die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Vereinbaren Sie noch heute unverbindlich einen Termin in unserer Kanzlei.

Wir freuen uns auf Sie!