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Arbeitsverhältnis – Scheinselbständigkeit

Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis oder handelt es sich um eine Scheinselbständigkeit?

Häufig versuchen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeitragspflicht dadurch zu umgehen, dass sie Arbeitnehmer als Selbstständige oder besser „Scheinselbstständige“ einstellen.
In diesen Fällen ist aber weniger die vertragliche Vereinbarung entscheidend, als die tatsächliche Ausführung des Vertragsverhältnisses.

Wenn nämlich der Arbeitgeber den Ort, die Zeit und die Dauer der Arbeitstätigkeit einseitig festlegt und gegebenenfalls noch die Art und Weise der Ausführung bestimmt, spricht vieles für eine Scheinselbständigkeit.

Dies kann insbesondere bei Arbeitgebern zu unkalkulierbaren Risiken führen, wenn der Arbeitnehmer auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses klagt, da er dann erhebliche Summen an Sozialversicherungsbeiträgen nachentrichten muss. Die Abgrenzung zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit ist immer eine Frage des Einzelfalls und nicht immer leicht zu beantworten, da die Rechtsprechung nur Anhaltspunkte für eine Abgrenzung definiert hat.

Die Kanzlei Schwarz berät Sie beim Bestehen einer selbständigen Tätigkeit und der Frage, ob es sich hierbei um eine Scheinselbständigkeit handelt.

Wir sind Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht.

Vertrauen Sie Ihre Angelegenheiten einem Team von Profis an!

Bei uns finden Sie Rechtsanwälte, die sich täglich mit derartigen Problemen beschäftigen.

Die Kanzlei Schwarz bietet hier die gesamte Palette anwaltlicher Beratung von der Überprüfung Ihrer Arbeitsverträge, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte auf dem Klageweg.

Wir bringen Ordnung und System in Ihren Fall.

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Wir freuen uns auf Sie!